* MERKE: Der Dauerbetrieb bei Nennleistung ist für einen Zeitraum von maximal vier Stunden zulässig. Jedoch kann der Betrieb bei hohen Temperaturen über einen längeren Zeitraum einen vorzeitigen Lager- und Bauteilausfall bewirken. Die Limitierung der Taktdauer und Regulierung der Bauteiltemperaturen verhindert vorzeitige Betriebsstörungen. Bei erwünschter Dauerbelastung über eine längere Zeitspanne, sollte eine Bauteiltemperatur von 100°C nicht überschritten werden. Die Temperaturkontrolle an der Bremsenoberfläche dient als Referenz. |